Honorar
Was die Beratung kostet, hängt am Papier
Es gibt keine Stufen namens klein, mittel, groß. Ein kurzes Erstgespräch hat einen festen Satz. Ein Lizenzvertrag wird nach Sichtung beziffert. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Eine erste Einschätzung des Rahmens nennen wir, bevor Sie den Auftrag erteilen. Ohne diesen Rahmen beginnt keine Arbeit.
| Gegenstand | Betrag | Woran es liegt |
|---|---|---|
| Erstgespräch, 45 Minuten, in der Kanzlei | 180 Euro | Fest. Wird auf ein anschließendes Mandat zur Hälfte angerechnet, wenn der Auftrag innerhalb von vier Wochen folgt. |
| Zeit Honorar | 240 Euro je Stunde | Für Rückfragen, weitere Entwurfsrunden und Telefonate mit der Gegenseite, jeweils vorher angesagt. |
| Prüfung eines fremden Entwurfs | ab 520 Euro | Bis etwa acht Seiten Vertragstext. Längere Anlagen, mehrere Werke oder fremdsprachige Fassungen heben den Satz. Den genauen Betrag erhalten Sie nach einem Blick auf die Datei. |
| Ausarbeiten eines Lizenzvertrags | meist 1.400 bis 3.200 Euro | Ein Werk, eine Gegenseite, deutsche Sprache. Mehr Parteien, mehrere Gebiete oder ein schon gescheiterter Entwurf verschieben den Rahmen nach oben. |
| Einordnung der Vergütung | ab 380 Euro | Schriftliche Notiz zu Pauschale oder Beteiligung, wenn der Vertrag im Übrigen stehen bleibt. |
Was den Preis bewegt
- Zahl der Nutzungsarten: nur Druck, oder auch Hörfassung, Ausstellung, Merchandising
- ob das Recht ausschließlich sein soll
- ob Miturheber zustimmen müssen
- ob schon Fristen der Gegenseite laufen
Rechnung und Vorschuss
Das Erstgespräch wird nach dem Termin berechnet. Für das Ausarbeiten eines Vertrags bitten wir um einen Vorschuss von vierzig Prozent des genannten Rahmens, verrechnet mit der Schlussrechnung. Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gelten, wenn später ein streitiges Verfahren beginnt. Das ist ein neues Mandat.