Leitmandat
Lizenzvertrag ausarbeiten
Sie erhalten einen Vertrag, der sagt, welches Werk gemeint ist, welche Nutzung erlaubt ist und was dafür gezahlt wird. Die Fassung ist zum Gegenlesen durch die andere Seite geschrieben, in klarem Deutsch, mit den Stellen markiert, die noch offen sind.
Nächster Schritt: Unterlagen schicken und einen Termin in der Sprechstunde bitten. Anfrage an die Kanzlei
Für wen
Das Mandat passt zu Urheberinnen und Urhebern, die ein Werk lizenzieren wollen, und zu Verlagen, Galerien, Theatern, Musikverlagen und Unternehmen, die ein Werk nutzen möchten. Typische Werke sind Manuskripte, Fotoserien, Illustrationen, Kompositionen, Hörstücke und kurze Filme. Beide Seiten können Mandantin sein, nicht beide im selben Vertrag.
Was am Ende vorliegt
Sie bekommen einen Lizenzvertrag oder einen Gegenentwurf zu einem vorhandenen Text. Darin sind die Parteien, die Werkbeschreibung, die eingeräumten Nutzungsrechte, die Vergütung, die Namensnennung, Regeln für Bearbeitungen und die Beendigung festgehalten. Eine mündliche Zusammenfassung im Termin ersetzt diesen Text nicht.
Enthalten
- Sichtung der Unterlagen vor dem ersten Gespräch
- Gespräch in der Kanzlei, in der Regel 60 bis 90 Minuten
- Entwurf oder Überarbeitung des Lizenzvertrags
- eine Runde Änderungen nach Ihren Anmerkungen
- auf Wunsch ein Schreiben an die andere Vertragsseite mit den offenen Punkten
Nicht enthalten
- Prozessführung, einstweilige Verfügungen und Abmahnungen
- steuerliche Bewertung des Honorars
- Verhandlung ausländischen Urheberrechts als vollständiges Gutachten
- Gestaltung von Marken, Designs oder reinen Werkverträgen ohne urheberrechtliche Einräumung
Wer den Vertrag schreibt
Den Entwurf führt Dr. Lena Hartwig oder Jonas Bremer. Bei Bildstrecken zieht Mara Elling die Passagen zu Bearbeitung und Namensnennung. Sie erfahren vor dem Termin, wer das Mandat hält. Vertretung im Urlaub wird angekündigt, nicht stillschweigend gewechselt.
Ablauf
Unterlagen
Sie senden Entwurf, Briefwechsel und eine kurze Beschreibung des Werks. Wir sagen innerhalb von zwei Werktagen, ob wir das Mandat annehmen.
Gespräch
In der Kanzlei klären wir Ausschließlichkeit, Gebiet, Dauer und die Nutzungsarten, die wirklich gebraucht werden.
Fassung
Sie erhalten den Entwurf per E-Mail, mit Randbemerkungen zu den Stellen, die die andere Seite vermutlich angreifen wird.
Gegenlese
Eine Überarbeitungsrunde ist im Honorar enthalten. Weitere Runden rechnen wir nach Zeit ab und kündigen das vorher an.
Dauer
Liegt ein vollständiger Sachverhalt vor, liegt die erste Fassung meist nach zehn bis fünfzehn Werktagen vor. Zieht sich die Gegenseite, verschiebt sich nur die Verhandlung, nicht die erste Fassung. Ein Termin zur Unterschrift in derselben Woche ist die Ausnahme und nur möglich, wenn der Text schon fast steht.
Ort
Das Gespräch findet in der Kanzlei in Kiel statt. Wer nicht anreisen kann, erhält die Stellungnahme schriftlich und ein Telefonat zur Erläuterung. Die Unterschrift leisten die Parteien selbst. Focusbrook beurkundet nicht.
Vorbereitung
Bringen Sie den letzten Entwurf, die E-Mails, in denen Auflage, Honorar oder Gebiet genannt werden, und eine Beschreibung des Werks: Titel, Umfang, ob schon veröffentlicht, ob Miturheber beteiligt sind. Originale von Illustrationen bleiben bei Ihnen. Eine Kopie oder ein Ausdruck genügt.
Grenzen
Maßstab ist das deutsche Urheberrechtsgesetz. Steht im Vertrag ein anderes Recht, sagen wir, welche Klausel das anordnet, und empfehlen eine Kollegin im betreffenden Land, wenn eine Prüfung dort nötig ist. Ist bereits Klage erhoben, beginnt ein streitiges Mandat mit eigenem Auftrag und eigenem Honorar.
Honorar
Nach der Sichtung nennen wir einen Rahmen. Für einen Lizenzvertrag zu einem einzelnen Werk liegt er häufig zwischen 1.400 und 3.200 Euro netto, abhängig von Seitenzahl, Zahl der Nutzungsarten und davon, ob schon ein Gegenentwurf existiert. Die Einzelheiten der Berechnung stehen auf der Honorarseite, dort mit anderen Beträgen für Prüfung und Erstgespräch, damit Sie beides auseinanderhalten können.