Stimmen

Was nach dem Termin anders im Vertrag stand

Die folgenden Schilderungen stammen von Mandanten, die einer namentlichen Wiedergabe zugestimmt haben. Es sind einzelne Verträge, keine Durchschnittsnote.

Namen der Gegenseite sind gekürzt, wo der Vertrag das verlangt.

Mira Kolbe

Fotografin, Lübeck · Prüfung dreier Agenturverträge

Ich hatte drei Verträge, in denen jeweils „alle Rechte“ stand, einmal für ein Stadtmagazin, zweimal für Kampagnen einer Möbelhauskette. Frau Elling hat die Sätze auseinandergenommen. Die ausschließliche Einräumung lief ohne Gebiet und ohne Frist. Wir haben Deutschland und fünf Jahre hineingeschrieben. Die Auswahl, welche Bilder in meinem eigenen Portfolio bleiben, habe ich allein getroffen. Das war mir am Ende wichtiger als die Formulierung zur Zweitverwertung, und genau die hatte ich anfangs für das Hauptproblem gehalten.

Henrik Voss

Lektor, Flensburg · Verlagsvertrag Erzählband

Der Verlag wollte die E-Book-Rechte in einem Halbsatz mitnehmen. Im Zimmer an der Holstenstraße wurde klar, dass dafür eine eigene Zeile in der Vergütung hingehört. Ich habe den Vertrag so unterschrieben, mit einer Beteiligung an der elektronischen Ausgabe und ohne die Hörfassung. Die Hörfassung war schlicht noch nicht geplant, also haben wir sie weggelassen statt sie „für später“ zu verschenken.

Silke Arndt

Illustratorin, Rendsburg · Rahmenvertrag

Die Prüfung meines Rahmenvertrags dauerte länger als die angekündigten zehn Tage, weil eine Anlage mit den Maßen der Zeichnungen nachgereicht werden musste. Das hätte ich früher wissen wollen. Die Anmerkungen selbst waren brauchbar: welche Nutzungsart fehlte, welche Bearbeitung der Verlag ohne Rückfrage vornehmen durfte, und dass die Originale bei mir bleiben. Den Zeitverzug rechne ich der unvollständigen Mappe zu, nicht der Sorgfalt. Trotzdem war die Wartezeit ärgerlich, mein Drucker hatte schon einen Terminblock freigehalten.

Ole Petersen

Kleinverlag, Kiel · Lizenz an einer Bilderbuchillustration

Wir wollten die Bilder einer Illustratorin aus Eckernförde für ein Bilderbuch, Druckauflage achttausend, dazu eine Lesung mit projizierten Seiten. Herr Bremer hat uns den Entwurf aus Sicht des Verlags geschrieben und zugleich gesagt, an welchen zwei Stellen die Illustratorin vermutlich nachverhandeln wird. Das ist dann auch so gekommen. Die Projektion bei Lesungen steht jetzt als eigene, einfache Nutzung drin, befristet auf die Dauer der Veranstaltungen dieser Auflage.

Stapel gebundener Bücher auf einem Holztisch

Bilderbuch, Gebiet DACH, sieben Jahre

Im Frühjahr 2025 suchte ein Kieler Verlag eine Lizenz für zwölf Illustrationen. Die Künstlerin lebte in Eckernförde und hatte die Bilder ursprünglich für eine Ausstellung gemalt, nicht für ein Buch. Der Verlag wollte ausschließliche Rechte für Deutschland, Österreich und die Schweiz, Druck und eine begrenzte Vorlese-Fassung, Laufzeit sieben Jahre.

Im ersten Entwurf des Verlags fehlte die Vorlese-Fassung, dafür stand eine Klausel, die Merchandising auf Tassen und Stofftiere mit umfasste. Mara Elling strich das Merchandising heraus und setzte die Vorlese-Fassung als einfaches Recht neben das ausschließliche Druckrecht. Die Originale blieben bei der Illustratorin. Die Vergütung wurde als Pauschale für die Druckrechte plus ein fester Betrag je durchgeführtem Vorlesetermin gefasst.

Unterschrieben wurde im Juni 2025. Die Ausstellung der Originale im Folgeherbst blieb möglich, weil das ausschließliche Recht nur den Abdruck im Buch betraf, nicht das Zeigen der Blätter. Genau diese Trennung hatte am Anfang niemand aufgeschrieben.

Wenn bei Ihnen ein ähnlicher Vertrag ansteht