Rechtliches
Honorarrückerstattung
Focusbrook erbringt anwaltliche Beratung zu Nutzungsrechten und Lizenzverträgen. Es werden keine Waren versendet. Die folgenden Regeln betreffen Erstgespräch, Prüfung, Vertragsentwurf und Vorschüsse. Gesetzliche Rechte, die sich nicht abbedingen lassen, bleiben neben diesen Regeln bestehen.
Anspruch und Frist
Ein bereits gezahltes Honorar erstatten wir, wenn der Grund in dieser Erklärung genannt ist und Sie den Wunsch innerhalb von vierzehn Tagen nach dem auslösenden Ereignis an info@focusbrook.click senden. Spätere Bitten prüfen wir trotzdem, wenn die Verspätung auf einem Umstand beruht, den Sie nicht zu vertreten haben.
Vollständige Erstattung
Das Honorar für ein Erstgespräch erstatten wir vollständig, wenn Sie bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin absagen. Dasselbe gilt, wenn die Kanzlei den Termin absagen muss und kein Ersatztermin innerhalb von drei Wochen zustande kommt. Einen Vorschuss auf einen Lizenzvertrag erstatten wir vollständig, wenn noch keine Arbeit begonnen hat und Sie den Auftrag widerrufen, bevor wir den Entwurf anfangen.
Teilweise Erstattung
Sagen Sie ein Erstgespräch später als zwei Werktage vorher ab, behalten wir die Hälfte des Satzes von 180 Euro netto, sofern wir den frei werdenden Termin nicht neu vergeben. Gelingt die Neuvergabe, erstatten wir auch in diesem Fall den vollen Betrag. Ist ein Entwurf bereits in Arbeit, rechnen wir die geleisteten Stunden zu 240 Euro netto ab und erstatten den Rest des Vorschusses. Die Stundenzahl nennen wir in der Abrechnung mit Datum der Tätigkeit.
Nicht erstattungsfähig
Stunden, die bereits geleistet und in der Abrechnung aufgeführt sind, werden nicht zurückgezahlt. Auslagen, die auf Ihren Wunsch entstanden sind, etwa Gebühren für eine Registerauskunft oder beglaubigte Abschriften, erstatten wir nicht, sobald sie bei der Stelle angefallen sind. Ein Nichterscheinen ohne Absage löst den vollen Satz des Erstgesprächs aus. Eine Erstattung kommt dann nur in Betracht, wenn Sie den Termin aus einem Grund verpasst haben, den Sie nicht beeinflussen konnten, und uns das am selben Tag mitteilen.
Stornierung und Verschieben
Einen bestätigten Termin verschieben wir einmal kostenfrei, wenn die Bitte zwei Werktage vorher eingeht und ein freier Platz in den folgenden vier Wochen existiert. Weitere Verschiebungen behandeln wir wie eine späte Absage. Den Auftrag zur Ausarbeitung eines Lizenzvertrags können Sie beenden, solange die Unterschriftsfassung nicht freigegeben ist. Die bis dahin geleistete Arbeit bleibt vergütungspflichtig.
Vorschuss
Für das Ausarbeiten eines Vertrags beträgt der Vorschuss vierzig Prozent des vorab genannten Rahmens. Er wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Übersteigt der Vorschuss die am Ende geschuldete Vergütung, zahlen wir den Unterschied aus.
Ablauf, Dauer, Weg der Zahlung
Schreiben Sie an info@focusbrook.click oder rufen Sie +49-431-582764 an. Nennen Sie den Namen, unter dem der Termin geführt wird, das Datum und den Grund. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen und teilen den Erstattungsbetrag mit. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach dieser Mitteilung auf das Konto, von dem die Zahlung stammt. Andere Wege nur, wenn die ursprüngliche Zahlung nicht mehr zuordenbar ist.
Verbraucher und schon begonnene Arbeit
Schließen Sie den Auftrag als Verbraucherin oder Verbraucher außerhalb der Kanzleiräume, können die gesetzlichen Widerrufsregeln gelten. Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Prüfung oder dem Entwurf beginnen, und bestätigen Sie das, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Darauf weisen wir im Auftragsschreiben hin, bevor die Arbeit startet.
Fragen zu einem konkreten Mandat beantwortet die Person, die es führt. Die Honorarseite erläutert die Sätze, diese Seite nur die Rückzahlung.